Rechtsprechung
   BSG, 03.05.2023 - B 5 R 52/23 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,18547
BSG, 03.05.2023 - B 5 R 52/23 B (https://dejure.org/2023,18547)
BSG, Entscheidung vom 03.05.2023 - B 5 R 52/23 B (https://dejure.org/2023,18547)
BSG, Entscheidung vom 03. Mai 2023 - B 5 R 52/23 B (https://dejure.org/2023,18547)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,18547) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Rüge einer Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Rüge einer Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 31.01.2023 - B 5 R 184/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 03.05.2023 - B 5 R 52/23 B
    Sofern ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (vgl § 103 SGG ) geltend gemacht wird, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 31.1.2023 - B 5 R 184/22 B - juris RdNr 6; Meßling in Krasney/Udsching/Groth/Meßling, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 8. Aufl 2022, Kap IX RdNr 321; Voelzke in jurisPK- SGG , 2. Aufl 2022, § 160a RdNr 173, Stand der Einzelkommentierung 7.11.2022) .
  • BSG, 22.09.2022 - B 9 SB 8/22 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Fehlen von

    Auszug aus BSG, 03.05.2023 - B 5 R 52/23 B
    Sinn des Erfordernisses eines bis zuletzt aufrechterhaltenen Beweisantrags ist es, dass nach der Erörterung der Sach- und Rechtslage in der mündlichen Verhandlung für das Berufungsgericht klar sein muss, welche Anträge nach Ansicht der Beteiligten noch zu behandeln sind - entweder durch weitere Beweisaufnahme und hierzu gegebenenfalls Vertagung des Rechtsstreits oder durch Ausführungen im Urteil, warum dem Beweisantrag nicht gefolgt wird (vgl BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN; BSG Beschluss vom 22.9.2022 - B 9 SB 8/22 B - juris RdNr 10) .
  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 03.05.2023 - B 5 R 52/23 B
    Eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung im Sinne der Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf BSG Urteil vom 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R) liege bei ihm nicht vor.
  • BSG, 03.04.2020 - B 9 SB 71/19 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Divergenzrüge im

    Auszug aus BSG, 03.05.2023 - B 5 R 52/23 B
    Sofern ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (vgl § 103 SGG ) geltend gemacht wird, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 31.1.2023 - B 5 R 184/22 B - juris RdNr 6; Meßling in Krasney/Udsching/Groth/Meßling, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 8. Aufl 2022, Kap IX RdNr 321; Voelzke in jurisPK- SGG , 2. Aufl 2022, § 160a RdNr 173, Stand der Einzelkommentierung 7.11.2022) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 03.05.2023 - B 5 R 52/23 B
    Sinn des Erfordernisses eines bis zuletzt aufrechterhaltenen Beweisantrags ist es, dass nach der Erörterung der Sach- und Rechtslage in der mündlichen Verhandlung für das Berufungsgericht klar sein muss, welche Anträge nach Ansicht der Beteiligten noch zu behandeln sind - entweder durch weitere Beweisaufnahme und hierzu gegebenenfalls Vertagung des Rechtsstreits oder durch Ausführungen im Urteil, warum dem Beweisantrag nicht gefolgt wird (vgl BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN; BSG Beschluss vom 22.9.2022 - B 9 SB 8/22 B - juris RdNr 10) .
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 03.05.2023 - B 5 R 52/23 B
    Sofern ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (vgl § 103 SGG ) geltend gemacht wird, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 31.1.2023 - B 5 R 184/22 B - juris RdNr 6; Meßling in Krasney/Udsching/Groth/Meßling, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 8. Aufl 2022, Kap IX RdNr 321; Voelzke in jurisPK- SGG , 2. Aufl 2022, § 160a RdNr 173, Stand der Einzelkommentierung 7.11.2022) .
  • BVerfG, 25.09.2018 - 2 BvR 1731/18

    Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG)

    Auszug aus BSG, 03.05.2023 - B 5 R 52/23 B
    Ebenso wenig gebietet es der Anspruch auf ein faires Verfahren (vgl Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 3 GG , Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK ) , erst nach Abschluss des Berufungsverfahrens eingereichte Schriftsätze zu Fragen der Beweiswürdigung im Rahmen des formalisierten Rechtsmittelzulassungsverfahrens inhaltlich zu würdigen (zum Inhalt des Gebots eines fairen Verfahrens vgl zB BVerfG Beschluss vom 25.9.2018 - 2 BvR 1731/18 - juris RdNr 22 mwN; BSG Beschluss vom 18.1.2023 - B 5 R 177/22 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 31.07.2023 - B 9 V 2/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Soweit - wie vorliegend - Verstöße gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt werden, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1.) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2.) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3.) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4.) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5.) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; zB BSG Beschluss vom 3.5.2023 - B 5 R 52/23 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 18.2.2021 - B 9 SB 31/20 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 5) .
  • BSG, 28.07.2023 - B 5 R 216/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Die Bezeichnung eines solchen Beweisantrags gehört zu den grundlegenden Anforderungen an eine Rüge der Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (stRspr; vgl ua BSG Beschluss vom 3.5.2023 - B 5 R 52/23 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 25.09.2023 - B 5 R 46/23 B
    Die Bezeichnung eines solchen Beweisantrags gehört zu den grundlegenden Anforderungen an eine Rüge der Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (stRspr; vgl ua BSG Beschluss vom 3.5.2023 - B 5 R 52/23 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 31.07.2023 - B 5 R 69/23 B
    Die Bezeichnung eines solchen Beweisantrags gehört jedoch zu den grundlegenden Anforderungen an eine Rüge der Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (stRspr; vgl ua BSG Beschluss vom 3.5.2023 - B 5 R 52/23 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 25.09.2023 - B 5 R 108/23 B
    Die Bezeichnung eines solchen Beweisantrags gehört zu den grundlegenden Anforderungen an eine Rüge der Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (stRspr; vgl ua BSG Beschluss vom 3.5.2023 - B 5 R 52/23 B - juris RdNr 7) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht